| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Finanzreferent.
Der Vorsitzende vertritt den Verein außergerichtlich allein.
Gerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und den Finanzreferenten zusammen vertreten. |