Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.