Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretervollmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über EUR 5.000,- die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden muss.