Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, zwei Beisitzern und dem Direktor der Berliner Singakademie.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, wobei eines der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter sein muss.