Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Geldgeschäften ab 5.000,00 EUR ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.