Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17.10.1999 ist dem Verein, der weniger als drei Mitglieder hat, die Rechtsfähigkeit entzogen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.