Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie bis zu zwei Beisitzern.
Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt; gerichtlich wird der Verein durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.