Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Urkunden und Schriftstücke des Vereins zur Erlangung der Rechtsgültigkeit müssen die Unterschriften des ersten Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitgliedes tragen.