Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern; dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Sportwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.