| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden sowie dem ersten und zweiten Stellvertreter.
Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder bestimmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |