Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter dem Präsidenten und dem ersten Vizepräsidenten.