Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten (Vorsitzenden), dem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer (zweiter Stellvertretender Vorsitzender) und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten/Vorsitzenden alleine bzw. zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich, wovon eines der erste Stellvertretende Vorsitzende sein muss.