Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Beisitzer für Natur und Umweltschutz, dem Beisitzer für Technik und Bauwirtschaft und dem Beisitzer für Vereins- und Öffentlichkeitsfragen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.