Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem aus dem Kreis der Mitglieder des Verwaltungsausschusses stammenden Vizepräsidenten und einem weiteren Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.