Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend eingeschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als DM 10.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.