Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal sieben Personen, mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der Schatzmeister sein muss.