Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Verantwortlichen für Kulturarbeit, dem Verantwortlichen für Jugendarbeit, dem Verantwortlichen für Soziales und dem Verantwortlichen für Auswärtige Angelegenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen.