Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens acht Mitgliedern, darunter der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister, der Sekretär und der bzw. die Beisitzer.
Der Präsident oder der Vizepräsdident vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied nach außen.