Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Verfügungsberechtigt über das Konto ist der Vorstand, Verfügungen bedürfen in jedem Fall der Unterschrift des ersten Vorsitzenden und des zweiten Vorsitzenden gleichzeitig. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von bis zu 1.000,- Euro kann jedoch der erste Vorsitzende über das Vereinskonto verfügen.