Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem ersten Kurator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Verfügungen über Beträge ab 3.000,- DM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.