| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem oder den Vizepräsidenten und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch zwei weitere Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB gemeinsam. |