Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer und kann durch einen zweiten Vorsitzenden, zweiten Kassierer und zweiten Schriftführer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden.