Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht ist in folgenden Fällen beschränkt:
a) bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,00 DM
b) bei der Anmietung von Geschäftsräumen.
In diesen Fällen erfolgt die Vertretung des Vereins durch beide Mitglieder des Vorstandes gemeinsam.