Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender.