Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie dem Schatzmeister, der zugleich als stellvertretender Vorsitzender fungiert.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, als dass sämtliche Rechtsgeschäfte, die einen Wert von 5.000,- DM (in Worten: fünftausend Deutsche Mark) überschreiten, der Zustimmung zweier Vorstandsmitglieder bedürfen.
Die Abschlüsse von Rechtsgeschäften, die einen Wert von 50.000,- DM (in Worten: fünfzigtausend Deutsche Mark) überschreiten, bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes.