Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, zwei Schriftführern und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.