| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal drei natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein als Mitglied angehören.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Besteht der Vorstand aus nur einer Person, so ist diese alleinvertretungsberechtigt. |