Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertretender des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.