Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der ersten Schatzmeister/in, dem/der zweiten Schatzmeister/in, dem/der erstenSchriftführer/in und dem/der zweiten Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.