Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,- DM ist eine einstimmige Zustimmung des Vorstandes erforderlich, für solche über 10.000,- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung.