Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sieben Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über 5.500,--Euro sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.