Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer und dem Verwalter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.