Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Schatzmeister erhält alleinige Kontoführungsbefugnis bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000,00 DM.