Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zahlungsverpflichtungen bis zu einer Höhe von 1.500,00 € zeichnet der Kassierer allein, darüber hinaus der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer.