| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Geschäftsführer als geschäftsführender Vorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand. Je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sind gemeinsam vertretungsberechtigt. |