Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorstandssprecher, dem Zahlmeister, dem Schriftführer und zwei Beisitzern..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Für die Erteilung von Spendenquittungen besteht Einzelvertretungsbefugnis.