Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Sekretär und dem ersten Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der erste Schatzmeister verwalten gemeinsam und im gegenseitigen Einvernehmen das Vermögen der Gesellschaft. Jeder ist berechtigt, außerordentliche Ausgaben bis zu einer Höhe von 500 Euro selbständig vorzunehmen.