Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 24.04.2003 ist dem Verein, der weniger als drei Mitglieder hat, die Rechtsfähigkeit entzogen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder, wobei einer der beiden Vertreter der erste oder zweite Vorsitzende sein muss.