Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern; darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Protokollführer und der Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.