Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR, belasten, ist der Beschluss des erweiterten Vorstandes erforderlich. Rechtsgeschäfte über 5.000 EUR entscheidet die Mitgliedervollversammlung des Vereins.