Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die einen Betrag von 100.000,-- EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums des DRK-LV Berlin.