| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend eingeschränkt, dass über die Aufnahme von Darlehen und Verbindlichkeiten ab einer Höhe von 2.500,00 DM die Mitgliederversammlung entscheidet. |