Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer, der Beauftragte für Umwelt und Ökologie sowie der Verwalter des Spartenheims.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder.