Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Vorstandsmitglied für Finanzen, dem Vorstandsmitglied für Gartenfachberatung, dem Vorstandsmitglied für Kommunikation und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch einen der Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.