Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den folgenden fünf Personen: Geschäftsführer, erster Stellvertreter, zweiter Stellvertreter, Kassenwart und Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Geschäftsführer oder einer der beiden Stellvertreter.