Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem vorsitzenden Meister (Meister vom Stuhl), dem ersten Aufseher und dem zweiten Aufseher bzw. den für den ersten und zweiten Aufseher zu wählenden Stellvertretern, deren Wahl jedoch nur gültig ist, sofern die Mitgliederversammlung dies beschließt.