Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Präsidentin gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Amtsträgerinnen: Der Präsidentin, der ersten Vizepräsidentin, der zweiten Vizepräsidentin, der Schriftführerin und der Schatzmeisterin.