Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter des ersten Vorsitzenden), dem Schatzmeister und zwei Mitgliedern des Beirats.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 5.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitglieder des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist.