| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Mitglied des Vorstandes.
Die Geschäftsführungsbefugnis wird dahin eingeschränkt, dass der Vorstand zu allen Geschäften, die Grundstücke betreffen oder die den Verein mit mehr als 30.000,00 DM verpflichten, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |