Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Personen (Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister und Leiter Öffentlichkeitsarbeit/Schriftführer)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die finanziellen Mittel werden auf einem seperaten Konto geführt, bei dem der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Schatzmeister Unterschriftsberechtigte sind. Dabei müssen jeweils zwei gemeinsam zeichnen.